TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

BIKE BENEFIT



ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 



gültig ab 21.5.2024

Veranstalterin der Bike Benefit Kampagne ist Smettly GmbH, Betriebsstraße 21, 4224 Wartberg ob der Aist, Österreich, Betreiberin der App Bike Citizens und im Folgenden Bike Citizens genannt.

Teilnehmende an der Bike Benefit Kampagne erhalten Bonuspunkte (sogenannte BikeCoins) für das Aufzeichnen und Hochladen ihrer Radfahrten mit der Bike Citizens App. Maximal können für zehn hochgeladenen Fahrten innerhalb von sechs Tagen so maximal zwei BikeCoins erradelt werden. Durch Achievements (Belohnungen für besondere Radfahrten) können weitere BikeCoins gesammelt werden. 
Die gesammelten BikeCoins können nicht in bar abgelöst werden. 

Ein in der App generierter digitaler Gutschein, der zur Einlösung eines Benefits generiert wurde, ist pro Person und Transaktion nur einmal einlösbar. Der digitale Gutschein dient der Vorlage beim Benefit Provider (=Partnerbetrieb) und ist unmittelbar einzulösen. Er verliert nach Ablauf des Countdowns seine Gültigkeit, das heißt, das Pop-Up-Fenster mit dem Gutschein schließt sich automatisch.
Die gesammelten BikeCoins können bis zum Ende der Kampagne eingelöst werden. Jede*r App-Nutzer*in mit aktivem Bike Citizens Account kann der Bike Citizens Kampagne beitreten und nach Akzeptieren der Teilnahmebedingungen BikeCoins sammeln. Die Nutzung ist kostenlos. 

Die erradelten BikeCoins sind in der Stadt Osnabrück bei den Benefit Providern (Partnerbetrieben) vor Ort einlösbar. Die Anzahl der gesammelten BikeCoins ist in der Bike Citizens App in der Kampagne einsehbar. Das Einlösen der Gutscheine und die Inanspruchnahme von Rabatten richtet sich nach den Vorgaben bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Benefit Provider. Diese sind nicht zum Einlösen verpflichtet. 

Special Benefits sind Preise, die nur einmal oder in sehr kleiner Anzahl verfügbar sind. Diese werden automatisch unter all jenen Teilnehmenden verlost, die bestimmte Achievements (Auszeichnungen) erradelt, oder BikeCoins (Bonuspunkte) für die Teilnahme gesetzt haben. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer*innen ab 16 Jahren und mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 

Verlosung über Achievments: Das zu erreichende Achievment wird gemeinsam mit dem Special Benefit in der jeweiligen Bike Benefit Kampange in der Bike Citizens App kommuniziert. 
Verlosung über BikeCoins: Die benötigten BikeCoins sowie der Status der Teilnahme werden bei dem Special Benefit in der Bike Benefit Kampange der Bike Citizens App dargestellt. 

Die Ermittlung der Gewinner*innen der Special Benefits erfolgt durch die Veranstalterin, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte mittels Verlosung mit Zufallsprinzip. Dafür werden folgende persönlichen Daten der User*innen von Bike Citizens verarbeitet: 
* Username 
* E-Mail-Adresse
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jeder benachrichtigte Teilnehmende ist verpflichtet, der Veranstalterin spätestens innerhalb von 3 Tagen (72h) mitzuteilen, ob er/sie den Gewinn annimmt. Falls die Veranstalterin innerhalb dieser Frist keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Veranstalterin behält sich vor, aus den verbliebenen Teilnehmenden einen anderen Teilnehmenden als Gewinner zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.

Ist die Emailadresse falsch oder das Postfach des Empfängers/der Empfängerin zum Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung voll und erhält Bike Citizens eine Benachrichtigung über eine fehlgeschlagene Zustellung, wird eine neue Gewinnerin/ein neuer Gewinner ausgelost und der Preis (Special Benefit) an diese*n übergeben. Es besteht kein Anspruch auf einen Gewinn. 

Eine Beschreibung des zugewinnenden Special Benefits erfolgt in der Bike Benefit Kampange. Bei den bildlich präsentierten Darstellungen sind Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. möglich. 
Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, einen gleich- oder höherwertigen Ersatzpreis zu vergeben. 
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. 
Die Übermittlung des Gewinns erfolgt grundsätzlich durch die Veranstalterin, oder durch einen Kooperationspartner der den Gewinn zur Verfügung stellt. Bei dem Gewinn von Gutscheinen gelten insbesondere die Einlösebedingungen des Gutscheinaustellers. 

Ausschluss von Teilnehmenden

Bike Citizens behält sich vor, Teilnehmende von der Kampagne auszuschließen, die aus Sicht von Bike Citizens gegen diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen verstoßen oder die durch Manipulation versuchen, die Ergebnisse der Kampagne zu beeinflussen. Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. 

Beschränkte Veranstalterhaftung

Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Veranstalterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen zugunsten von Bike Citizens gelten auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmenden und Mitarbeitenden.